Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung und/oder eine Rente im Falle einer Unfallinvalidität den Verlust der Arbeitskraft oder ermöglicht z.B. den behindertengerechten Umbau des Hauses. Eine Unfallinvalidität besteht, wenn durch ein plötzliches von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis dauerhaft eine Gesundheitsschädigung entsteht. Als Versicherungsleistung wird ein Prozentsatz der vereinbarten Invaliditätssumme ausgezahlt, welcher sich nach dem Grad der Invalidität richtet. Dieser Prozentsatz bestimmt sich in der Regel nach einer Gliedertaxe. Versicherungsschutz besteht im Allgemeinen 24 Stunden am Tag .