Als Selbsthilfe-Organisation der Wirtschaft schützt der VGU mit seiner satzungsgemäßen Aufgabe, durch Aufklärung und Belehrung den lauteren Geschäftsverkehr zu fördern und den unlauteren Wettbewerb zu bekämpfen, die Rechtsbeziehungen der Mitbewerber zueinander in Bezug auf ihr werbliches Verhalten am Markt und damit gleichzeitig auch die Interessen der Allgemeinheit. Denn beide Schutzbereiche greifen ineinander, die Interessen der Allgemeinheit umfassen auch die jeweiligen Einzelinteressen der Mitbewerber und der übrigen Marktbeteiligten, so auch der Verbraucher.