Die Tätigkeitsschwerpunkte der Anwaltskanzlei Thomas W. Krause liegen im Familienrecht und Erbrecht sowie im Arbeitsrecht und Mietrecht.
Rechtsanwalt Thomas W. Krause ist Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Der Fachanwalt für Familienrecht bearbeitet schwerpunktmäßig Mandate mit Bezug zu Ehescheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht. Zudem ist das Erbrecht fester Bestandteil der Ausbildung zum Fachanwalt für Familienrecht. Rechtsanwalt Thomas W. Krause steht Ihnen daher auch als Anwalt für Erbrecht in allen Nachlassfragen kompetent zur Verfügung.
Stichwörter, Firmentätigkeit
Verkehrsrecht, Fachanwalt für Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Fachanwalt für Erbrecht, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Scheidungsrecht, Familienrecht, Anwaltskanzlei, Rechtsanwalt