Für die Verfolgung von Steuerstrafsachen und Steuerordnungswidrigkeiten sind in Nordrhein-Westfalen eigenständige Finanzämter für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung zuständig. Darüber hinaus gibt es gesondert spezialisierte Sonderstellen im Kampf gegen den Steuerbetrug - beispielsweise die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung oder die Ermittlungsgruppe organisierte Kriminalität und Steuerhinterziehung.