Kurzprofil
David Falkowski berät deutsche und ausländische Unternehmen und Stiftungen in allen Fragen des deutschen und europäischen Gesellschafts- und Stiftungsrechts. Als Mitglied der Praxisgruppe Nachfolge, Vermögen, Stiftungen berät er hierüber hinaus vermögende Privatpersonen, Unternehmensinhaber, Familiengesellschaften und Stiftungen bei allen Fragen der Unternehmens- und Vermögensnachfolge mit besonderem Augenmerk auf grenzüberschreitende Sachverhalte.